Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus, gedeckelt durch den Förderhöchstsatz.
Der Rechner geht in drei Schritten vor. Zuerst wird geprüft, wie viel Ihrer Gesamtinvestition überhaupt förderfähig ist – aktuell maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Anschließend wird der Fördersatz ermittelt: 30 % Grundförderung als Sockel, plus 16 Prozentpunkte Geschwindigkeitsbonus, falls eine alte Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird, plus 30 Prozentpunkte Einkommensbonus, falls das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt. Zuletzt wird dieser addierte Satz am geltenden Förderhöchstsatz gekappt – 70 %, oder 80 %, wenn das Einkommen bei maximal 30.000 € liegt. Der Zuschussbetrag ergibt sich dann aus förderfähigen Kosten mal gekapptem Fördersatz.
Beispiel 1: Investitionskosten 25.000 €, alte Ölheizung wird ersetzt, Haushaltseinkommen 35.000 €. Die förderfähigen Kosten liegen unter der 30.000-€-Grenze und werden vollständig anerkannt. Rechnerisch ergäben sich 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, die aber auf den Förderhöchstsatz von 70 % gekappt werden (Einkommen liegt über 30.000 €). Zuschuss: 70 % von 25.000 € = 17.500 €. Eigenanteil: 7.500 €.
Beispiel 2: Investitionskosten 42.000 €, keine alte Öl-/Kohle-/20+ Jahre alte Gasheizung wird ersetzt, Haushaltseinkommen 28.000 €. Förderfähig sind nur 30.000 € der 42.000 € Gesamtkosten. Fördersatz: 30 % Grundförderung + 30 % Einkommensbonus = 60 %, und da das Einkommen unter 30.000 € liegt, greift ohnehin die höhere 80-%-Obergrenze, sodass die vollen 60 % ausgezahlt werden. Zuschuss: 60 % von 30.000 € = 18.000 €. Eigenanteil: 42.000 € − 18.000 € = 24.000 €.
Beide Beispiele nutzen dieselbe Rechenlogik wie der Rechner oben. Ausführlichere Herleitung im Beitrag Die BEG-Förderung verstehen.
Der Rechner addiert automatisch die für Sie zutreffenden Bausteine (Grundförderung, ggf. Geschwindigkeitsbonus, ggf. Einkommensbonus) und kappt das Ergebnis am geltenden Förderhöchstsatz. Die Zusammensetzung sehen Sie direkt im Ergebnis.
Weil die Summe der Boni durch den Förderhöchstsatz (70 % bzw. 80 % bei niedrigerem Einkommen) gedeckelt wird. Rechnerisch mögliche 76 Prozentpunkte werden zum Beispiel auf 70 % gekappt, wenn kein Einkommen bis 30.000 € vorliegt.
Nein. Nur die förderfähigen Kosten bis zur geltenden Deckelung (30.000 € für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus) fließen in die Berechnung ein. Kosten darüber hinaus trägt der Haushalt vollständig selbst.
Nein. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung zur ersten Orientierung, keine Förderzusage. Die verbindliche Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle (KfW/BAFA) auf Basis der vollständigen, aktuell gültigen BEG-Richtlinien.
Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten abweichende, gestaffelte Regeln für die förderfähigen Kosten pro zusätzlicher Wohneinheit sowie besondere Nachweispflichten. Dieser Rechner ist auf den Einfamilienhaus-Fall ausgelegt; lassen Sie MFH/WEG-Fälle zusätzlich von einem Energieberater oder direkt bei der KfW prüfen. Details auf unserer Seite Mehrfamilienhaus & WEG.