Die grobe Reihenfolge, typische Vorbereitung und worauf Sie vor der Fachfirmen-Beauftragung achten sollten.
Bei Förderprogrammen wie der BEG-Heizungsförderung ist die zeitliche Reihenfolge kein Detail, sondern kann darüber entscheiden, ob eine Maßnahme überhaupt förderfähig bleibt. Grundsätzlich gilt: Der Förderantrag muss vor der verbindlichen Beauftragung einer Fachfirma gestellt werden. Wer zuerst einen Vertrag unterschreibt und erst danach an die Förderung denkt, riskiert, dass die Maßnahme nicht mehr förderfähig ist. Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmen von dieser Grundregel – prüfen Sie diesen Punkt deshalb unbedingt vorab direkt bei der zuständigen Stelle, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Auch wenn sich Verfahrensdetails ändern können, folgt ein Förderfall in der Regel einem ähnlichen Grundmuster:
Um den Prozess nicht unnötig zu verzögern, lohnt sich eine kurze Vorbereitung:
Wer schon vor dem ersten Beratungsgespräch eine grobe Vorstellung vom eigenen Fördersatz und den förderfähigen Kosten hat, kann Angebote realistischer einordnen und verhindert, dass ein zu optimistisch kalkulierter Zuschuss die eigentliche Finanzierungsplanung durcheinanderbringt. Unsere Rechner ersetzen dabei keine verbindliche Prüfung, geben aber einen schnellen, kostenlosen ersten Anhaltspunkt.
Ja, der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Fachfirma gestellt werden (Ausnahmen bestehen für bestimmte Fälle). Prüfen Sie stets die aktuellen KfW/BAFA-Regeln, bevor Sie eine Fachfirma beauftragen.
Typischerweise hilfreich sind ein Angebot einer Fachfirma zur groben Kostenschätzung, Angaben zur bisherigen Heizung (Art und Alter), eine Einschätzung des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens sowie eine erste Schätzung Ihres voraussichtlichen Fördersatzes über unseren Rechner.
Das kann die Förderfähigkeit gefährden, da die Antragstellung in der Regel vor der verbindlichen Beauftragung erfolgen muss. Es gibt Ausnahmefälle, die aber im Einzelfall geprüft werden müssen. Klären Sie diesen Punkt vorab direkt mit der KfW oder einem Energieberater.
Bearbeitungszeiten können sich je nach Antragsaufkommen und Fallkonstellation unterscheiden. Wir nennen hier bewusst keine feste Zeitangabe, da sich diese ändern kann – aktuelle Angaben finden Sie direkt bei der zuständigen Förderstelle.
Für den typischen Einfamilienhaus-Fall ist ein Energieberater nicht immer zwingend vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um Fehler zu vermeiden. Bei komplexeren Fällen, etwa Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, ist eine zusätzliche Beratung besonders empfehlenswert.
Schätzen Sie zuerst Ihren Fördersatz, bevor Sie den Antrag vorbereiten
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