Nicht jede Investition wird in voller Höhe bezuschusst – so viel zählt tatsächlich.
Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel die Wärmepumpe selbst, notwendige Anpassungen am Heizsystem, die fachgerechte Installation durch eine Fachfirma sowie unmittelbar damit zusammenhängende Nebenarbeiten (z. B. für den Anschluss notwendige Elektroarbeiten). Nicht dazu zählen typischerweise Arbeiten ohne funktionalen Bezug zur neuen Anlage, etwa eine allgemeine Renovierung des Heizungskellers oder rein kosmetische Anpassungen.
Ein Haushalt investiert 42.000 € in Wärmepumpe und Installation. Da die Deckelung für die erste Wohneinheit bei 30.000 € liegt, werden nur 30.000 € als Bemessungsgrundlage für den Fördersatz herangezogen – unabhängig davon, wie hoch der individuelle Fördersatz später ausfällt. Die restlichen 12.000 € trägt der Haushalt in jedem Fall selbst. Läge die Investition dagegen bei 25.000 €, würde die volle Summe als Bemessungsgrundlage dienen, da sie unterhalb der Grenze liegt.
Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gilt die 30.000-€-Grenze nur für die erste Wohneinheit; für jede weitere Wohneinheit gelten gestaffelte, in der Regel niedrigere Zusatzbeträge. Dieser Rechner ist auf den Einfamilienhaus-Fall ausgelegt und bildet die MFH/WEG-Staffelung nicht ab – lassen Sie diese Fälle zusätzlich von einem Energieberater oder direkt bei der KfW prüfen. Details und Hintergrund dazu auf unserer Seite Mehrfamilienhaus & WEG.
Bei Privatpersonen zählt in der Regel die Bruttorechnung (inklusive Umsatzsteuer) als förderfähige Kostenbasis, sofern kein Vorsteuerabzug möglich ist. Prüfen Sie diesen Punkt in Ihrem konkreten Fall bei der KfW oder einem Energieberater.
Elektroarbeiten, die unmittelbar für den Anschluss und Betrieb der Wärmepumpe notwendig sind, zählen typischerweise dazu. Allgemeine, davon unabhängige Elektroinstallationen im Haus in der Regel nicht.
Die Deckelung für die Wärmepumpen-Maßnahme selbst bleibt bestehen. Werden zusätzliche, eigenständige Sanierungsmaßnahmen realisiert, können dafür eigene, separate förderfähige Kostenrahmen gelten.
Die förderfähigen Kosten sind die Bemessungsgrundlage in Euro, auf die der Fördersatz in Prozent angewendet wird. Beide Mechanismen sind unabhängig voneinander und gelten gleichzeitig.