Wer über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenkt, stößt früher oder später auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Auf dem Papier klingt das Prinzip einfach: ein Zuschuss zu den Investitionskosten. In der Praxis setzt sich die tatsächliche Förderhöhe jedoch aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren, gegenseitig beeinflussen und am Ende durch eine Obergrenze gedeckelt werden. Wer diese Mechanik nicht kennt, überschätzt oder unterschätzt seinen Zuschuss schnell um mehrere Tausend Euro.
Der Grundbaustein: die Grundförderung
Jede förderfähige Wärmepumpe erhält zunächst eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Diese Grundförderung ist der Sockel, auf dem alle weiteren Boni aufbauen. Sie gilt unabhängig davon, welche Heizung zuvor genutzt wurde und wie hoch das Haushaltseinkommen ist. Wer keine weiteren Voraussetzungen erfüllt, landet also bei einem Fördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus
Auf die Grundförderung kann ein zusätzlicher Bonus von 16 Prozentpunkten aufgeschlagen werden, wenn die neue Wärmepumpe eine funktionstüchtige Öl- oder Kohleheizung ersetzt, oder eine Gasheizung, die bereits mindestens 20 Jahre alt ist. Der Gedanke dahinter: Wer besonders klimaschädliche oder besonders alte Heiztechnik austauscht, soll zusätzlich belohnt werden. Wichtig zu wissen: Dieser Bonus ist an eine zeitliche Komponente gekoppelt und sinkt planmäßig in halbjährlichen Schritten, sobald ein bestimmter Stichtag überschritten ist. Wer diesen Bonus in voller Höhe nutzen möchte, sollte sich vor der Antragstellung über den aktuell gültigen Satz informieren.
Der Einkommensbonus
Der dritte Baustein richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Liegt dieses bei maximal 40.000 Euro, kommen weitere 30 Prozentpunkte hinzu. Dieser Bonus soll sicherstellen, dass auch Haushalte mit geringerem Einkommen sich eine Wärmepumpe leisten können, obwohl die Anschaffungskosten im Vergleich zu einer klassischen Gasheizung höher liegen. Der Einkommensbonus ist dabei nicht nur ein Zuschlag auf den Fördersatz – er hat noch einen zweiten, oft übersehenen Effekt: Er verändert auch die Obergrenze, bis zu der überhaupt gefördert werden darf.
Wie die Boni sich addieren – und wo die Grenze liegt
Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich grundsätzlich addieren. Rechnerisch könnte ein Haushalt also auf 30 plus 16 plus 30, also 76 Prozentpunkte kommen. Genau hier greift jedoch der sogenannte Förderhöchstsatz: Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Nur wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 30.000 Euro liegt, steigt diese Obergrenze auf bis zu 80 Prozent.
Das bedeutet konkret: Ein Haushalt mit einem Einkommen von 35.000 Euro, der eine alte Ölheizung ersetzt, kommt rechnerisch auf 76 Prozentpunkte – tatsächlich ausgezahlt werden aber nur 70 Prozent, weil die 80-Prozent-Grenze ausschließlich Haushalten mit einem Einkommen bis 30.000 Euro vorbehalten ist. Ein Haushalt mit einem Einkommen von 25.000 Euro, der keine alte Heizung ersetzt, kommt dagegen nur auf 60 Prozentpunkte (30 plus 30) – bleibt also unterhalb der für ihn geltenden 80-Prozent-Grenze und bekommt tatsächlich die vollen 60 Prozent ausgezahlt.
Die Deckelung der förderfähigen Kosten
Neben dem Fördersatz gibt es noch eine zweite, unabhängige Grenze: die Deckelung der förderfähigen Kosten selbst. Für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 Euro Investitionskosten förderfähig. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, werden schlicht nicht mehr bezuschusst – unabhängig davon, wie hoch der ermittelte Fördersatz ausfällt. Bei einer Gesamtinvestition von 42.000 Euro werden also nur 30.000 Euro als Berechnungsgrundlage herangezogen, die restlichen 12.000 Euro trägt der Haushalt vollständig selbst.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir einen Haushalt mit Investitionskosten von 25.000 Euro, der eine alte Ölheizung ersetzt und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro hat. Die förderfähigen Kosten liegen unterhalb der 30.000-Euro-Grenze und werden vollständig anerkannt. Der rechnerische Fördersatz von 76 Prozentpunkten wird auf 70 Prozent gekappt, da das Einkommen über 30.000 Euro liegt. Der Zuschuss beträgt somit 70 Prozent von 25.000 Euro. Der verbleibende Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschuss.
Warum sich eine eigene Berechnung lohnt
Weil sich drei separate Boni, ein variabler Förderhöchstsatz und eine Kostendeckelung gegenseitig überlagern, lässt sich die tatsächliche Förderhöhe kaum im Kopf überschlagen. Ein strukturierter Rechner, der jeden Schritt einzeln durchgeht, verhindert typische Fehler wie das Verwechseln des rechnerischen Fördersatzes mit dem tatsächlich ausgezahlten Satz.
Häufige Fragen
BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude, das zentrale deutsche Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen einschließlich Wärmepumpen.
Ja, Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können sich addieren, die Summe wird jedoch durch den Förderhöchstsatz gedeckelt.
Der Fördersatz wird auf den geltenden Förderhöchstsatz (70% oder 80%) gekappt, auch wenn die rechnerische Summe der Boni höher wäre.
Die Deckelung von 30.000 € gilt für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Beträge pro weiterer Wohneinheit.
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