Neben der Grundförderung und dem Einkommensbonus gibt es innerhalb der BEG-Förderung einen dritten Baustein, der speziell an das Alter und die Art der bisherigen Heizung anknüpft: den Klima-Geschwindigkeitsbonus. Er ist deshalb interessant, weil er nicht vom Einkommen abhängt, sondern allein davon, was aus dem Heizungskeller verschwindet.
Welche Heizungen den Bonus auslösen
Der Geschwindigkeitsbonus greift, wenn eine funktionstüchtige Öl- oder Kohleheizung ersetzt wird, oder eine Gasheizung, die bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Entscheidend ist dabei ausdrücklich nicht, ob die alte Anlage kaputt ist – auch eine noch einwandfrei laufende Ölheizung löst den Bonus aus, sofern sie tatsächlich stillgelegt und durch die neue Wärmepumpe ersetzt wird.
Diese Regel unterscheidet sich damit deutlich von manch anderen Förderlogiken, die nur bei einem Defekt oder Totalausfall der alten Anlage greifen. Hier zählt allein Alter und Energieträger der bisherigen Heizung.
Wie viel der Bonus tatsächlich bringt
Der Geschwindigkeitsbonus addiert 16 Prozentpunkte zur Grundförderung von 30 Prozent. Ein Haushalt, der ausschließlich diesen Bonus zusätzlich zur Grundförderung erhält, kommt auf einen Fördersatz von 46 Prozent der förderfähigen Kosten – ein erheblicher Unterschied gegenüber den 30 Prozent ohne Bonus. In Kombination mit dem Einkommensbonus kann der rechnerische Fördersatz noch weiter steigen, wobei am Ende immer der geltende Förderhöchstsatz von 70 beziehungsweise 80 Prozent die Obergrenze bildet.
Warum der Bonus zeitlich gestaffelt ist
Der Gesetzgeber hat den Geschwindigkeitsbonus bewusst als zeitlich begrenzten Anreiz konzipiert. Der Gedanke dahinter: Wer besonders klimaschädliche Heiztechnik früh austauscht, trägt schneller zur Emissionsminderung bei und soll dafür stärker belohnt werden als jemand, der den Austausch weiter aufschiebt. Aus diesem Grund ist der volle Bonussatz an eine Antragstellung bis zu einem bestimmten Stichtag geknüpft. Nach diesem Stichtag reduziert sich der Bonus in regelmäßigen, halbjährlichen Schritten. Diese Staffelung ist ein strukturelles Element des Programms und keine einmalige, befristete Aktion – sie funktioniert nach einem festen, bekannten Mechanismus.
Für die praktische Planung bedeutet das: Wer weiß, dass er ohnehin in absehbarer Zeit die alte Heizung austauschen möchte, profitiert vom höheren Bonussatz, solange er ihn beantragt, bevor die erste Reduktionsstufe greift. Wie genau sich der Bonus zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt darstellt, hängt vom jeweils aktuell gültigen Absenkungsschritt ab – hierzu lohnt sich vor der Antragstellung immer ein Blick auf die aktuellen KfW/BAFA-Vorgaben.
Zusammenspiel mit anderen Förderbausteinen
Der Geschwindigkeitsbonus steht nicht isoliert da. Er lässt sich mit dem Einkommensbonus kombinieren, sofern das Haushaltseinkommen die entsprechende Grenze von 40.000 Euro nicht überschreitet. Beide Boni zusammen mit der Grundförderung können rechnerisch weit über 70 Prozentpunkte ergeben – tatsächlich ausgezahlt wird aber immer nur bis zur jeweils geltenden Förderhöchstgrenze. Wer die genaue Wechselwirkung zwischen allen drei Bausteinen verstehen möchte, findet eine ausführliche Erklärung in unserem Beitrag zur BEG-Förderung insgesamt.
Ein praktisches Beispiel
Ein Haushalt mit einer 22 Jahre alten Gasheizung und einem Haushaltseinkommen oberhalb der Einkommensbonusgrenze profitiert allein vom Geschwindigkeitsbonus zusätzlich zur Grundförderung – macht zusammen 46 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zweiter Haushalt mit derselben alten Gasheizung, aber einem Einkommen unterhalb von 40.000 Euro, kommt zusätzlich in den Genuss des Einkommensbonus und damit rechnerisch auf 76 Prozentpunkte, die dann auf den geltenden Förderhöchstsatz gekappt werden.
Fazit
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist einer der wirkungsvollsten Hebel innerhalb der BEG-Förderung, weil er unabhängig vom Einkommen greift und ausschließlich an die Art und das Alter der bisherigen Heizung anknüpft. Wer eine alte Öl-, Kohle- oder ausreichend alte Gasheizung besitzt, sollte diesen Bonus in seiner eigenen Förderberechnung nicht übersehen.
Häufige Fragen
Eine funktionstüchtige Öl- oder Kohleheizung sowie eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
16 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent.
Der Bonus soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, besonders klimaschädliche Altheizungen früh auszutauschen. Nach einem festgelegten Stichtag sinkt er planmäßig in halbjährlichen Schritten.
Nein, der Bonus gilt auch für den Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl- oder Kohleheizung, nicht nur für defekte Anlagen.
Ja, beide Boni lassen sich addieren, die Gesamtsumme wird jedoch durch den geltenden Förderhöchstsatz gedeckelt.
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