Wer seine Wärmepumpen-Förderung berechnet, stößt fast immer zuerst auf den Fördersatz – 30, 46, 60 oder mehr Prozent. Genauso wichtig, aber oft übersehen, ist jedoch die Frage, worauf sich dieser Fördersatz überhaupt bezieht. Denn nicht jeder Euro, den ein Haushalt für seine neue Wärmepumpe ausgibt, ist automatisch förderfähig.
Die Grundregel: 30.000 Euro pro erster Wohneinheit
Für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 Euro Investitionskosten förderfähig. Das bedeutet: Unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Rechnung am Ende ausfällt, wird für die Berechnung des Zuschusses höchstens dieser Betrag als Grundlage herangezogen. Gibt ein Haushalt beispielsweise 42.000 Euro für seine neue Wärmepumpe aus, werden trotzdem nur 30.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt. Die verbleibenden 12.000 Euro trägt der Haushalt vollständig selbst, unabhängig vom individuell ermittelten Fördersatz.
Warum diese Deckelung existiert
Die Deckelung soll verhindern, dass besonders hochpreisige oder überdimensionierte Anlagen unverhältnismäßig hohe Zuschüsse erhalten. Sie sorgt außerdem für eine gewisse Kalkulierbarkeit des Förderprogramms insgesamt, da die maximale Zuschusshöhe pro Wohneinheit dadurch begrenzt bleibt, selbst bei sehr teuren Projekten.
Was typischerweise zu den förderfähigen Kosten zählt
Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel die Kosten für die Wärmepumpe selbst, notwendige Anpassungen am Heizsystem, die fachgerechte Installation durch eine Fachfirma sowie damit unmittelbar zusammenhängende Nebenarbeiten wie beispielsweise notwendige Elektroarbeiten für den Anschluss der Anlage. Auch Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einbau können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.
Was in der Regel nicht dazuzählt
Nicht jede Ausgabe rund um eine energetische Sanierung fällt automatisch unter die förderfähigen Kosten der Wärmepumpen-Maßnahme. Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Einbau der Wärmepumpe zusammenhängen – etwa eine allgemeine Renovierung des Heizungskellers ohne funktionalen Bezug zur neuen Anlage – zählen typischerweise nicht dazu. Auch rein kosmetische Anpassungen oder Erweiterungen, die über das für den Betrieb der Wärmepumpe notwendige Maß hinausgehen, werden in der Regel nicht als förderfähig anerkannt.
Deckelung und Fördersatz sind zwei getrennte Mechanismen
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, die Deckelung der förderfähigen Kosten mit dem Förderhöchstsatz zu verwechseln. Beides sind jedoch unabhängige Regelungen, die gleichzeitig gelten. Der Förderhöchstsatz begrenzt den Prozentsatz, der maximal ausgezahlt werden darf – 70 oder 80 Prozent. Die Deckelung der förderfähigen Kosten begrenzt dagegen die Bemessungsgrundlage selbst, auf die dieser Prozentsatz überhaupt angewendet wird. Erst die Kombination aus beidem ergibt den tatsächlich ausgezahlten Zuschuss in Euro.
Mehrfamilienhäuser: gestaffelte Beträge
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gilt die 30.000-Euro-Grenze nur für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude gelten gestaffelte, in der Regel niedrigere zusätzliche Beträge. Wer eine Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus plant, sollte diese Staffelung gesondert berücksichtigen, da sie sich deutlich von der einfachen Einfamilienhaus-Regel unterscheidet.
Praktisches Beispiel
Ein Haushalt investiert insgesamt 42.000 Euro in eine neue Wärmepumpe inklusive Installation. Von diesen 42.000 Euro werden nur 30.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt. Die restlichen 12.000 Euro werden unabhängig vom individuellen Fördersatz nicht bezuschusst. Läge die Gesamtinvestition dagegen bei 25.000 Euro, würde die volle Summe als Berechnungsgrundlage dienen, da sie unterhalb der Deckelungsgrenze liegt.
Fazit
Die Deckelung der förderfähigen Kosten ist ein eigenständiger, vom Fördersatz unabhängiger Faktor, der bei größeren Investitionen erhebliche Auswirkungen auf den tatsächlichen Zuschuss haben kann. Wer seine Investition plant, sollte diese Grenze von Anfang an in die Kalkulation einbeziehen.
Häufige Fragen
Für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 € Investitionskosten förderfähig.
Kosten oberhalb von 30.000 € werden nicht bezuschusst und müssen vollständig selbst getragen werden.
Typischerweise zählen sowohl Gerätekosten als auch fachgerechte Installation zu den förderfähigen Kosten, sofern sie unmittelbar mit dem Wärmepumpen-Einbau zusammenhängen.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte, höhere Deckelungsbeträge für jede weitere Wohneinheit.
Nein, die Deckelung der förderfähigen Kosten und der Fördersatz sind zwei unabhängige Mechanismen, die beide gleichzeitig gelten.
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